Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrschule Fahrbar Kreuzlingen
1. Termine
Vereinbarte Termine, mündlich oder schriftlich, sind gleich wie ein Vertrag und somit verbindlich. Termine sind auf eigene Verantwortung zu vermerken.
2. Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen bis spätestens 18:00 Uhr des Vorabends des vereinbarten Termins abgesagt werden. Dies muss in jedem Fall telefonisch oder per WhatsApp erfolgen. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet. Erscheint der Schüler zu spät, geht die verlorene Zeit zu Lasten des Schülers. Verspätungen müssen des weiteren telefonisch mitgeteilt werden, ansonsten ist der Fahrlehrer nach 10 Minuten Wartezeit nicht mehr verpflichtet zu warten, in diesem Fall wird die Lektion voll verrechnet.
Werden Lektionen nicht abgesagt, wird der volle Preis verrechnet.
3. Lehrnfahrausweis
Dieser ist jedes Mal mitzunehmen und auf seine Gültigkeit selbst zu kontrollieren. Der Fahrlehrer wird dies nicht ständig kontrollieren. Sollte eine Kontrolle erfolgen und der Fahrschüler hat seinen Lehrnfahrausweis nicht dabei oder er ist nicht mehr gültig, wird die Busse seitens des Fahrschülers getragen.
4. Versicherung
Fahrschüler sind während des praktischen Unterrichts, sowie der offiziellen Führerprüfung durch fahrschule-fahrbar versichert. Die Versicherung gilt nur bei Fahrten mit dem Fahrlehrer. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.
5. Kleidung
Angemessenes Schuhwerk (Keine Flipflops, Schuhe müssen hinten und vorne geschlossen sein)
6. VRV Art. 2
Zustand des Führers
1 Wer wegen Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln oder aus anderen Grund nicht Fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.
Die fahrschule-fahrbar hat das Recht, bei Verdacht von Alkohol- oder Drogenmissbrauches, sowie bei sichtbarer Übermüdung die Lektion abzusagen und diese zum vollen Preis zu verrechnen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Lektionen sind in bar oder twint nach der Fahrlektion zu bezahlen. Spätestens aber, nach der 5 Lektion.
Administrationsgebühr wird einmalig mit CHF 90.- berechnet.
Die fahrschule-fahrbar behält sich das Recht von Preisanpassungen vor.
9. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Kreuzlingen.
Schüler werden über die AGB vor dem Eintritt informiert und geben sich damit einverstanden. Die AGB ist auf Eigenverantwortung zu lesen und wahrzunehmen. Sie gelten ab dem Eintrittsdatum.
