1. Nothilfekurs

Beschreibung

Bevor man sich zur Prüfung der Basistheorie anmelden kann, muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen besucht werden aktas fahrschule

Dauer / Gültigkeit

Präsenzkurs: 10 Stunden à 2 Tagen Unterricht
Gültigkeit: 6 Jahre
Kurzbesuch: Ist schon ab erreichen des 14. Lebensjahr möglich.

Ziel des Kurses

Die Lernenden kennen den Ablauf der Hilfestellung, der Alarmierung, der Reanimation und können diese anwenden. Sie können die Situation beurteilen, Patienten lagern, Blutungen stillen, diverse medizinische Notfälle, wie Herzkreislaufprobleme, Herzinfarkt und Schlaganfall erkennen und adäquat handeln.

Kursanmeldung / Kosten

https://aktas.ch/nothelferkurs/
Kosten CHF 120.-, inklusive Ausweis.

2. Gesuch für Lernfahrausweis Kat. B

Beschreibung

Willst du einen Lernfahrausweis erwerben, kannst du das Gesuch frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ausgefüllt und unterschrieben beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons einreichen.
Es muss wahrheitsgetreu ausgefüllt sein und bei der Einwohnerkontrolle muss ein Identifikationsnachweis eingeholt werden oder du gehst persönlich auf das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Dazu benötigst Du eine gültige Identitätskarte oder einen Ausländerausweis, zwei farbige Passfotos, Sehtest, Nothelferausweis. Die kantonale Behörde prüft ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines Lernfahrausweis erfüllt sind.

Informationen

Das Formular kannst du beim strassenverkehrsamt.tg.ch herunterladen, bei einem Optiker oder bei mir beziehen.
Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs CHF 30.-

Hinweis

Der Sehtest kann bei einem in der Schweiz tätigen Arzt oder Augenoptiker gemacht werden. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig und kostet in der Regel bei einem Optiker CHF 20.-.
Kann die Sehfähigkeit nicht erreicht werden, ist man verpflichtet mit einer Sehhilfe zu fahren. Das wird im Lernfahrausweis wie später auch im Fahrausweis mit dem Code 01 vermerkt.

3. Basistheorie Prüfung

Beschreibung

Hat man sich das nötige Wissen angeeignet kann man sich zur Prüfung der Basistheorie anmelden. Frühestens aber einen Monat vor erreichen des 17 Altersjahr. Anhand der Referenznummer die du mit der Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung erhältst kannst du deinen Termin online buchen und verwalten. Zwischen Anmeldung und Prüfungstermin liegen in der Regel 3 – 4 Wochen.

Basistheorie

Es kann schon früh begonnen werden die Basistheorie zu lernen. Wichtig ist es die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und sie auch anwenden zu können. Je sicherer man in der Anwendung des erlernten ist, je weniger praktischen Fahrunterricht wird es zukünftig brauchen. Das spart Zeit und Geld.
Ich empfehle die App iTheorie oder theorie24.

Die Basistheorieprüfung ist zeitlich unbeschränkt gültig!

Tipp

Brauchst du Hilfe oder du möchtest die Thematik nicht im Selbststudium erlernen, dann melde dich bei mir.
Kosten: Pro Lektion CHF 40.-

Prüfungsinformationen

Die Prüfung beinhaltet 50 Multiple-Choice-Fragen am Computer. Zu jeder Frage gibt es 3 Antwortmöglichkeiten. Es könnte eine oder zwei Antworten richtig sein.
Max. Punktzahl: 150. Max. Fehlerpunkte: 15. Max. Prüfungszeit: 45 min
Die Theorieprüfung kann in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und in teils Kantonen in Englisch absolviert werden.

4. Lernfahrausweis

Beschreibung

Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, nach Ablauf der 24 Monaten oder wenn der Inhaber 3 mal in Folge die Führerprüfung nicht bestehen sollte und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Test die Fahreignung verneint.

Man kann einen zweiten Lernfahrausweis beantragen, wenn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahr-ausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Oder wenn mann den Test der Fahreignung der Zulassungsbehörde besteht.

Hinweis

Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt. Innert 14 Tagen wird einem der Lernfahrausweis nach Hause geschickt.
Der Lernfahrausweis berechtigt zu Lernfahrten in der Schweiz und muss stets mitgeführt und auf Verlangen den Kontrollorganen vorgewiesen werden.
Kosten CHF 50.-.

5. Praktisches Fahren

Beschreibung

Endlich geht es los, man kann bei einem staatlich oder eidgenössisch geprüften Fahrlehrer die ersten Fahrlektionen nehmen. Dabei kann man des erlernte Wissen der Verkehrsregeltheorie und der Verkehrskunde verantwortungsbewusst anwenden und du wirst bei mir bis zur Prüfungsreife kompetent begleitet.
Kosten CHF 90.-/Lektion

Das in der Fahrschule richtig erlernte, privat zu vertiefen ist zielorientiert. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt und diesen nicht mehr auf Probe. Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

Hinweis

Für Lernfahrten ist der Lernfahrausweis notwendig. Das Fahrzeug muss mit einer L-Tafel gekennzeichnet sein. Autobahnen und Autostrassen dürfen mit einer privat Person erst befahren werden, wenn man vom Fahrlehrer an die Führerprüfung angemeldet wurde. Das nicht einhalten kann auch für die Begleitperson zum Führerausweis Entzug führen.

6. VKU

Beschreibung

Möchte man den Führerausweis der Kategorie B erwerben, muss man den Verkehrskunde Kurs besuchen. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines gültigen Lernfahrausweis. Bist du bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A1, B oder B1 sind Sie vom Kurs befreit. Die Dauer des Kurses beträgt insgesamt 8 Stunden und ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren. Der Kursbesuch wird durch den Fahrlehrer online Bestätigt. Kosten inklusive Material CHF 250.-

Inhalt

  • Verkehrssehen
  • Verkehrsumwelt
  • Verkehrsdynamik
  • Verkehrsstatik

7. Führer-prüfung

Beschreibung

Der Verkehrsexperte prüft ob man unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug führt. Möchte man die praktische Führerprüfung in einem anderen Kanton als dem Wohnsitzkanton ablegen, muss das durch den Wohnsitzkanton bewilligt werden.

Hinweis

Möchte man vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr die Prüfung ablegen muss man seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Lernfahrausweises sein.
Kosten: CHF 120.-

8. Sonstiges

Führerausweis auf Probe

Der Führerausweis der Kategorie B wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert 3 Jahre. Begeht der Inhaber eine Wiederhandlung, die zum Entzug des Führerausweis auf Probe führt, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei einem zweiten Entzug wird der Ausweis annulliert. Man hat unter Auflagen die Möglichkeit einen Lernfahrausweis zu beantragen.

Führerausweis

Nach Ablauf der Probezeit und dem Besuch der eintägigen Weiterbildung kann der definitive Führerausweis beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons beantragt werden.

WAB

Innerhalb der ersten zwölf Monate der dreijährigen Probezeit muss ein Weiterausbildungskurs besucht werden (Dauer 7 Stunden). Nach Abschluss des Kurses erhält der Teilnehmer eine Kursbestätigung und es wird direkt auf elektronischem Weg an die kantonale Behörde weiter geleitet. Die Weiterbildung wird mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt, falls man keines besitzt wird einem ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Kursanbieter zum Beispiel, vsztg.ch oder driving-park.com. Kosten ca. Fr. 500.-.